die Fachkraft für Arbeitsschutz

fungiert als betrieblicher Berater, der den Unternehmer in allen Fragen der Arbeitssicherheit unterstützt, berät, Konzepte entwickelt, umsetzt und deren Wirksamkeit kontrolliert

Die Qualifizierung einer Sicherheitsfachkraft (SiFa) beruht auf gesetzliche Vorschriften und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und der daraus resultierenden Anforderung an die Ausbildung. Hintergrund dieser Vorschriften ist die Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen seiner ürsorgepflicht alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Wir unterstützen sie umfassend und kompetent, insbesondere:

  • Umsetzung der Arbeitsschutz - und Unfallvorschriften
  • Verwirklichung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Unterstützung der Unternehmer bei der Gestaltung einer mitarbeiterfreundlichen Arbeitsumgebung
  • Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen