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Als Brandschutzbeauftragter

unterstützen wir Sie bei der Gewährleistung der organisatorischen Brandschutzmaßnahmen. Betriebe mit erhöhter Brandgefahr, besonderer Personengefährdung oder besonders schutzwürdigen Einrichtungen erfordern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen beraten und unterstützen wir Sie in der Wahrung der Anforderungen zum vorbeugenden Brandschutz durch

  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen
  • Erstellung von Unterweisungsunterlagen und Durchführung von Brandschutzunterweisungen
  • Erstellung von Flucht - und Rettungswegplänen
  • Erstellung von Feuerwehrplänen
  • Erstellung von Brandschutzordnungen A, B und C
  • Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen